2 Geschlechter, 2 Massstäbe

(c) The Guardian

Fünf erwachsene Männer vergewaltigen ein unter Alkohol- und Drogeneinfluss stehendes Mädchen, ganze 14 Jahre alt war sie zum Zeitpunkt der Tat. Ihre Anwälte fordern eine Verurteilung wegen sexueller Aggression, das Gericht sah das anders und begründete die Herabsetzung der Anklage (und folglich des möglichen Strafmasses) auf sexuellen Missbrauch damit, dass das 14-jährige Mädchen sich gegen die fünf Männer hätte wehren können, das aber nicht getan hat, weil es zu betrunken war. Also kann man die Männer nicht so hart bestrafen. Pardon?

The prosecution had asked for the men to be convicted of sexual aggression, which carries a 15 to 20-year sentence, stating that the victim had been unable to defend herself. However, the court ruled the men “were able to carry out these sexual acts without resorting to violence or intimidation” because the victim was “in an unconscious state” from drugs and alcohol “and didn’t know what she was or wasn’t doing”.

The Guardian

Die Vergewaltigung einer nüchternen Minderjährigen wird also härter bestraft, als die einer betrunkenen. Wieso nicht, wenn man glaubt, dass betrunkene Frauen eine Mitschuld an sexuellen Übergriffen tragen, dann kann man durchaus so argumentieren. Wieso trinkt sie überhaupt in dem Alter und treibt sich mit solchen Kerlen rum. Wieso passt sie nicht besser auf, man weiss doch, wie Männer so sind, nicht wahr, zumindest Frauen wissen das. Bloss Männer haben scheinbar selten eine Ahnung, wie andere Männer sich so verhalten. Aber wahrscheinlich ist die Mutter des Opfers auch „so eine“, wie kann es denn sonst passieren, dass eine 14-jährige schon trinkt, das muss doch einfach irgendwie in und an der Familie liegen. Klarer Fall.

Ziehen wir die Logik mal weiter und weiten dieses Argument zur Strafminderung für die Täter aufgrund der Trunkenheit des Opfers auf andere kriminelle Handlungen aus. Nehmen wir zum Beispiel an, ein Mann kommt betrunken nach Hause und fällt, wenn er Glück hat, in sein Bett, anstatt daneben, und in den alkoholisierten Tiefschlaf. Betrunkene haben mal mehr Glück, mal weniger, er hat leider vergessen, die Haustür abzuschliessen und dann das Pech, dass sein Haus ausgerechnet in dieser Nacht ausgeraubt wird. Er wacht nicht auf, weil er zu betrunken ist, auch dann nicht, als der Einbrecher gegen den Couchtisch stösst und ein Glas zu Boden fällt. Er meldet den Einbruch am nächsten Tag der Polizei und wird gefragt, ob er etwas gehört oder gesehen hat.

  • Nein.
  • Weshalb nicht?
  • Ich war am Schlafen.
  • Das muss doch Lärm gemacht haben, als das Glas zu Bruch ging, das haben Sie nicht gehört?
  • Nein, ich war wohl zu betrunken.
  • Aha. Ja gut, wissen Sie, wenn Sie nicht so betrunken gewesen wären, dann hätten Sie das sicher gehört und uns früher geholt, vielleicht hätten wir den Täter sogar auf frischer Tat ertappt.
  • Ja gut, hätte, könnte, sollte…
  • Sie wohnen auch in einem reichen Quartier und haben keine Sicherheitskameras, keine Alarmanlage, keinen Wachhund, das ist schon grob fahrlässig. Bei Ihnen muss man doch mit Einbrüchen rechnen und sich entsprechend schützen. Dann schliessen Sie auch noch die Tür nicht ab, das ist praktisch eine Einladung, das sehen Sie doch bestimmt auch so.
  • Ich bin gerade erst eingezogen und hatte noch keine Zeit, um…Entschuldigung, aber was sollen diese Fragen eigentlich? Was hat das mit dem Fall zu tun? Das sind meine Sachen und nicht seine und er hat kein Recht, sich hier zu bedienen. Wieso diskutieren wir über diese Dinge?
  • Wissen Sie, der Täter, falls wir ihn jemals fassen und ihm das Ganze überhaupt nachweisen können, wird wahrscheinlich mit einer geringeren Strafe rechnen können.
  • Bitte?
  • Na ja, Sie haben die Tür offen gelassen, weil sie betrunken waren, Sie waren zu Hause, Sie hätten wahrscheinlich gute Chancen gehabt, ihn zu vertreiben, wenn Sie nüchtern gewesen wären.
  • Seid ihr völlig von Sinnen? Was, wenn der Typ bewaffnet ist? Und ich bin kein Muskelprotz, soll ich mir etwa eine Tracht Prügel holen?!
  • Nein, aber Sie müssen doch einsehen, dass Sie hier ein bisschen Verantwortung übernehmen müssen und eine gewisse Mitschuld an der Sache tragen…

Klingt einleuchtend, diese Art der Argumentation, nicht wahr. Aber nur, wenn sie von der Hausratsversicherung käme und es um die Schadendeckung ginge. Nicht von der Polizei und nicht bei der Bestimmung des Strafmasses. Man kann das Ganze auch in umgekehrter Richtung ad absurdum führen und sich überlegen, ob man nicht vielleicht Vergewaltigungsversicherungen für Frauen anbieten sollte. So, wie man Wertgegenstände versichert. Mitsamt Katalog, in dem aufgeführt wird, wie der Schadenersatz reduziert wird, je nachdem, wie betrunken die Frau war, wie sie gekleidet war, in welchem Quartier sie unterwegs war, ob sie einen Pfefferspray dabei hatte oder nicht, und so weiter und so fort. Man müsste sich auch fragen, ob ein Mädchen aus einer finanziell gutsituierten Familie standardmässig für eine grössere Summe versichert würde als eines aus ärmeren Verhältnissen, eine Ehefrau mehr Schadenersatz erhalten würde als eine ledige, das würde einigen Aufschluss über unsere Gesellschaft geben. Realistisch gesehen würde dieses Kalkulationsschema von einem Versicherungsmathematiker entwickelt, nicht von einer Mathematikerin, was auch wieder einen Einfluss auf die Berechnungen hätte. Tant pis, mesdames, c’est les messieurs qui comptent et qui calculent, comme toujours.

Spanien steht nicht alleine da, auch England’s Richter drängen Frauen in diese Ecke der Scham und Pseudo-Selbstverantwortung und bestrafen sie indirekt, indem sie Vergewaltiger, Grabscher und Stalker mit Bewährungen und Verwarnungen ziehen lassen, oft begleitet von einer Wut auf die Frau, die in den schlimmsten Fällen wieder an ihr ausgelassen wird. Manchmal kriegen die Opfer Schmerzensgeld, das Mädchen aus Spanien erhielt 12’000 Euro zugesprochen, das sollte für ein, zwei Jahre Therapie reichen, wie schlimm kann so eine Vergewaltigung denn schon sein. Das konnte sich scheinbar keiner der männlichen Anwälte, Richter und Politiker so richtig vorstellen, als sie vor vielen Jahren die Gesetze geschrieben und Strafmasse festgelegt haben. Vielleicht kannte der eine oder andere sogar jemanden, der mal ein „bisschen grob“ mit einer Frau umgegangen ist, aber der war eigentlich ein glatter Typ, bloss ein bisschen angetrunken, sonst ist er ganz anders. Alkohol als strafminderndes Element bei der Charakterbeurteilung gesteht man leider nur Männern zu, man kann doch wegen so was deren Ruf nicht ruinieren. Frauen sollten es schliesslich besser wissen und für alle Fälle gewappnet sein und sowieso sind wir doch eigentlich heilige Jungfrauen, wohingegen Männer sich erst mal ihre Hörner abstossen müssen, bevor sie zu gestandenen Mannsbildern werden. Jawoll. An welchen Frauen sollen sie diese Hörner denn abstossen, wenn sie doch alle Madonnen sind, ach natürlich, an den Maria Magdalenas, die gibt’s auch, diese trinkenden Frauen, die nicht so heilig sind, die kommen sowieso nicht in den Himmel, sondern haben jegliches Wohlwollen auf immer und ewig verspielt. Die muss man nicht wie Menschen behandeln. Oder wie Männer.

Überlassen wir Terry Crews das letzte Wort:

(c) Women In The World

Beitragsbild: (c) CBS News

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